ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ViaVoltaik GbR
Stand: Oktober 2026

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

(1) Vertragspartner des Kunden ist:

ViaVoltaik GbR
Paul-Gerhardt-Straße 40a
32257 Bünde
Deutschland

Vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter:
Lars Brempel und Antonio Vella

Telefon: +49 (0) 17646064889
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.viavoltaik.de

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der ViaVoltaik GbR (nachfolgend „ViaVoltaik") und ihren Kunden.

(3) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ViaVoltaik ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) ViaVoltaik bietet insbesondere folgende Produkte und Dienstleistungen an:

  • Photovoltaikanlagen und Solarmodule
  • Wechselrichter und Batteriespeicher
  • Montagesysteme und elektrisches Zubehör
  • Wärmepumpen und zugehörige Komponenten
  • Balkonkraftwerke und Steckersolargeräte
  • Beratung, Planung und technische Projektierung
  • Lieferung, Montage und Installation
  • Anschlussvorbereitung, Inbetriebnahme und technische Dokumentation
  • Organisation und Koordination von Montage- und Fachpartnern

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot und der dazugehörigen Auftragsbestätigung.

(3) Nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführte Leistungen sind nicht automatisch Vertragsbestandteil. Dies betrifft beispielsweise zusätzliche Elektroarbeiten, Dachsanierungen, Gerüststellungen, Erdarbeiten, Zählerschrankumbauten oder bauliche Anpassungen.

(4) ViaVoltaik ist berechtigt, zur Erfüllung vertraglich geschuldeter Leistungen geeignete selbstständige Fach- und Montageunternehmen einzusetzen.

(5) Der Einsatz von Subunternehmern lässt die vertragliche Verantwortung von ViaVoltaik gegenüber dem Kunden unberührt, soweit ViaVoltaik die betreffende Leistung selbst schuldet.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von ViaVoltaik sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot verbindlich annimmt und ViaVoltaik die Annahme bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.

(3) Die Annahme kann insbesondere durch Unterzeichnung eines Angebots, eine Bestätigung in Textform oder eine andere eindeutig erkennbare Zustimmung erfolgen.

(4) Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das Angebot, die Auftragsbestätigung, gegebenenfalls vereinbarte Leistungsbeschreibungen sowie diese AGB.

(5) Mündliche Nebenabreden und Änderungen sollen zur besseren Nachvollziehbarkeit in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

(2) Gegenüber Verbrauchern werden Preise grundsätzlich als Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gesetzliche Steuerbefreiungen, insbesondere gegebenenfalls nach § 12 Abs. 3 UStG, werden entsprechend berücksichtigt.

(3) Die Zahlungsmodalitäten werden individuell im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

(4) Vereinbarte Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden entsprechend den vertraglich festgelegten Zahlungsterminen fällig. Gesetzliche Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

(5) Die Schlusszahlung wird nach Maßgabe der vereinbarten Leistung und der gesetzlichen Vorschriften fällig. Bei Werkleistungen gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und Fälligkeit.

(6) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug.

§ 5 Lieferzeiten und Montagetermin

(1) Liefer- und Ausführungstermine werden individuell vereinbart.

(2) Angegebene Liefer- und Montageterminangaben sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Zeitangaben.

(3) Verzögerungen, die auf nicht von ViaVoltaik zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Hierzu können beispielsweise außergewöhnliche Lieferengpässe, höhere Gewalt oder Verzögerungen bei erforderlichen Netzbetreibermaßnahmen gehören.

(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Liefer- oder Leistungsverzug bleiben unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt ViaVoltaik alle für Planung und Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass:

  • die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist;
  • notwendige Zugänge und Arbeitsbereiche freigehalten werden;
  • erforderliche Informationen zur Dachkonstruktion, Elektrik und Gebäudetechnik bereitgestellt werden;
  • vorhandene Besonderheiten oder bekannte Mängel des Gebäudes mitgeteilt werden;
  • vereinbarte Vorleistungen rechtzeitig erbracht werden.

(3) Der Kunde informiert ViaVoltaik unverzüglich über Änderungen, die Auswirkungen auf die Planung oder Durchführung des Auftrags haben können.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können sich vereinbarte Termine entsprechend verschieben. Etwaige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Planung und technische Voraussetzungen

(1) Die Planung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie der bei einer gegebenenfalls durchgeführten Besichtigung erkennbaren baulichen und technischen Gegebenheiten.

(2) Vorhandene bauliche, elektrische oder statische Besonderheiten, die bei einer üblichen Besichtigung nicht erkennbar waren, können eine Anpassung der Planung erforderlich machen.

(3) Werden während der Durchführung zusätzliche, zuvor nicht erkennbare Arbeiten erforderlich, informiert ViaVoltaik den Kunden über die notwendigen Änderungen und gegebenenfalls entstehende Mehrkosten.

(4) Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang bedürfen einer entsprechenden Abstimmung zwischen den Vertragsparteien.

(5) Eine bestimmte Energieerzeugung, Stromersparnis, Amortisationsdauer oder Rendite kann nur dann als verbindliche Beschaffenheit vereinbart werden, wenn dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten wird. Prognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen beruhen auf den jeweils zugrunde gelegten Annahmen.

§ 8 Montage und Einsatz von Partnerunternehmen

(1) ViaVoltaik kann zur Durchführung von Montage-, Elektro- und Installationsarbeiten eigene Mitarbeiter sowie geeignete selbstständige Fachunternehmen einsetzen.

(2) Der Kunde wird auf Wunsch über die beteiligten Fachunternehmen informiert, soweit dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

(3) Die Koordination der von ViaVoltaik geschuldeten Leistungen erfolgt durch ViaVoltaik.

(4) Die vertraglichen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden gegenüber ViaVoltaik bleiben durch den Einsatz von Partnerunternehmen unberührt.

(5) Leistungen, die ausdrücklich außerhalb des vereinbarten Auftrags direkt zwischen dem Kunden und einem Drittunternehmen vereinbart werden, sind nicht Bestandteil des Vertrags mit ViaVoltaik.

§ 9 Netzanschluss, Anmeldung und Inbetriebnahme

(1) Soweit im Angebot vereinbart, unterstützt ViaVoltaik den Kunden bei den erforderlichen Anmeldungen und Abstimmungen mit dem zuständigen Netzbetreiber sowie bei weiteren erforderlichen Registrierungen.

(2) Der konkrete Umfang dieser Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(3) Die Bearbeitungszeiten und Entscheidungen des Netzbetreibers sowie anderer Behörden oder öffentlicher Stellen liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von ViaVoltaik.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet ViaVoltaik nicht den Eintritt bestimmter Entscheidungen oder Genehmigungen durch Dritte.

(5) Gesetzliche und technische Anforderungen an Netzanschluss, Messung, Registrierung und Inbetriebnahme bleiben unberührt.

§ 10 Abnahme und Übergabe

(1) Soweit der Vertrag Werkleistungen beinhaltet, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der Kunde wird über die Fertigstellung informiert und erhält Gelegenheit, die vereinbarten Leistungen zu überprüfen.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Wesentliche Mängel und erkennbare Restarbeiten können im Abnahmeprotokoll dokumentiert werden.

(4) Eine Abnahmefiktion kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 BGB in Betracht. Bei Verbrauchern ist insbesondere der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis in Textform zu beachten.

(5) Die Übergabe der vereinbarten technischen Unterlagen und Dokumentationen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags.

§ 11 Gewährleistung und Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Bei Kaufverträgen über Waren gelten die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts.

(3) Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.

(4) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Beseitigung zeitnah erfolgen kann. Gesetzliche Rechte werden durch eine solche Bitte nicht eingeschränkt.

(5) Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, sofern sie vom jeweiligen Hersteller eingeräumt werden. Inhalt und Umfang richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.

(6) Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen ViaVoltaik werden durch Herstellergarantien nicht ausgeschlossen.

§ 12 Haftung

(1) ViaVoltaik haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ViaVoltaik auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ViaVoltaik.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum von ViaVoltaik, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich vereinbart werden kann.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.

(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere bei einem Einbau oder einer Verbindung mit einem Grundstück oder Gebäude, bleiben unberührt.

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen von ViaVoltaik abgeschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Regelung etwas anderes bestimmt oder ViaVoltaik freiwillig ein Widerrufsrecht einräumt.

(2) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

(3) Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Beginn und Berechnung der Frist richten sich nach der jeweiligen Vertragsart und den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Die Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

(5) Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht, insbesondere für bestimmte individuell angefertigte Waren, bleiben unberührt. Ob eine Ausnahme greift, ist anhand des konkreten Vertragsgegenstands zu prüfen.

(6) Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass ViaVoltaik vor Ablauf einer Widerrufsfrist mit Dienstleistungen beginnt, gelten die gesetzlichen Anforderungen an eine solche Erklärung, die Belehrung und einen gegebenenfalls geschuldeten Wertersatz.

(7) Eine pauschale Bearbeitungs- oder Planungskostenpauschale für den Fall eines Widerrufs wird nicht vereinbart. Etwaige Ansprüche richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Bei Werkverträgen gelten insbesondere die gesetzlichen Kündigungsrechte nach §§ 648 und 648a BGB.

(3) Im Fall einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen und gegebenenfalls gesetzlich geschuldete Vergütungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

(4) Eine pauschale Belastung des Kunden mit nicht angefallenen Kosten wird nicht vereinbart.

§ 16 Datenschutz

(1) ViaVoltaik verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Vertrags.

(2) Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie über die Rechte der betroffenen Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website von ViaVoltaik.

(3) Soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich, können Daten an eingesetzte Fachunternehmen, Montagepartner, Lieferanten oder sonstige beteiligte Dienstleister übermittelt werden. Die gesetzlichen Datenschutzvorschriften werden dabei beachtet.

§ 17 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt keine Plattform zur Online-Streitbeilegung mehr bereit. ViaVoltaik ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von ViaVoltaik, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


ViaVoltaik GbR
Paul-Gerhardt-Straße 40a
32257 Bünde

Lars Brempel und Antonio Vella
Geschäftsführende Gesellschafter

Bereit für Ihre eigene Energiewende?

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und finden Sie gemeinsam mit uns die Lösung, die zu Ihrem Zuhause passt.